Falls Sie staatliche Leistungen nach SGB II, SGB XII, AsylbLG, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, können Sie eine Kostenübernahme für unsere Bildungsangebote für Kinder beantragen. Diese Kostenübernahme dient dazu, Kinder und Jugendliche am sozialen und kulturellen Leben teilnehmen zu lassen. BNE-Veranstaltungen aus unserem Halbjahresprogramm und den Ferienspielen ermöglichen ihren Kindern, zusammen mit anderen Kindern eine unterhaltsame...